Anschlussheilbehandlung und Kur
- Anschlussheilbehandlung bei bestimmten Krankheiten und unter bestimmten Voraussetzungen werden sowohl von der Beihilfe als auch von der PKV erstattet!
- Die Beihilfe leistet für Kuren, die PKV nicht, ggf. über Beihilfeergänzung und ggf. in geringem Umfang aus dem Vollkostentarif.
- Wir empfehlen, wenn und soweit keine Leistungen für Kuren abgedeckt sind, oder nur im geringem Umfang versichert, eine Kur-Ergänzung oder Kurtagegeld.
- Die Kurergänzung kann auch unabhängig vom gewählten Risikoträger gewählt werden! DBV/AXA Tarif 350 E.
- Bei Absicherung bei einem anderen Risikoträger ist § 9.5. MBKK zu beachten und dies unverzüglich bei dem Vollkostenkrankenversicherer zu melden.