Beitragsrückerstattung
Grundsätzliches
- Die Beitragsrückerstattung (BRE) kommt aus
- Versicherungsgeschäftlichem Ergebnis und
- 10% der Überzinsen auf die Altersrückstellungen
- 90% der Überzinsen fließen sofort in die Altersrückstellung
BRE ist eine erfolgsabhängige Gewinnbeteiligung
- als Barausschüttung und/oder
- als Beitragslimitierung
Vorteile BRE
- werden überwiegend überschätzt
- Mittel für die RfB sind immer nur für die nächsten drei Jahre vorhanden
- nur leistungsfreie Versicherte erhalten Barausschüttungen
- als Entscheidungs-Kriterium ungeeignet
- steuerschädlich durch KVBEVO (steuerlicher Abzug von KV-Beiträgen seit 2010)