Heilpraktiker
- nicht alle Beihilfevorschriften sehen Leistungen für Heilpraktiker vor
- Beihilfeergänzungen und Tarif beachten
- Erstattung
- GeBüH – einfacher Satz
- GeBüH – Höchstsatz
- Analogberechnung nach GOÄ
- Regelhöchstsatz (- 2,3)
- Höchstsatz (- 3,5)
- Verordnung von Arznei- und Heilmittel durch Heilpraktiker beachten
- GebüH (Gebührenordnung der Heilpraktiker)
- keine Gebührenordnung
- nicht verbindlich für Rechnungslegung
- seit 1985 unverändert